2023-05-24 15:36 full-time Administration, Finance & Management Landratsamt Zwickau, Amt für Personal und Organisation http://www.specialists-erzgebirge.com/thumbs/a8b620c0cbfd9ded67e380cd801b66ed8044f739.jpg EB92459FCF http://www.specialists-erzgebirge.com/thumbs/a8b620c0cbfd9ded67e380cd801b66ed8044f739.jpg Königswalder Straße 18 Zwickau 08412 DE

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wohngeld mit besonderen Aufgaben (w, m, d)

160/2023/DII

Place of Work: Zwickau
Employment Type: Full Time
Starting Date: nächstmöglich

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wohngeld mit besonderen Aufgaben (w, m, d)

unter der Kennziffer

160/2023/DII

im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung

für das

Sozialamt/Sachgebiet Sonstige Hilfen

in

Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer

befristet bis 31. Dezember 2024

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Bearbeitung von Erst-, Folge- und Erhöhungsanträgen auf Mietzuschuss von Selbstständigen und Wohnraumeigentümern (einschließlich Information und Auskunftserteilung zu Leistungsansprüchen), im Einzelnen vor allem
    - Beratung zur Antragstellung und Durchführung von Überschlagsberechnungen, auch vor Abschluss eines Mietvertrages
    - Prüfung der Antragsberechtigung und Überprüfung der Antragsvoraussetzungen
    - Prüfung der vom Antragsteller gemachten Angaben auf Vollständigkeit
    - Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen einschließlich Festlegung des Ermittlungsumfanges
    - Prüfung der Antragsberechtigung von ausländischen Antragstellern
    - Überprüfungen der Angaben des Antragstellers zum Wohnraum hinsichtlich der Anforderungen an den Wohnraum
    - gesonderte Überprüfung der Leistungsempfänger, die auf den Empfang von Transferleistungen verzichten
    - Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung auf Haushaltszugehörigkeit sowie zu den Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften, Abgrenzung von Wohngemeinschaften zu den Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften, Überprüfung und Beurteilung der Anrechnung von Kindern getrennt lebender Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht
    - Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete
    - Ermittlung der Wohnfläche
    - Berechnung der zu berücksichtigenden Belastung, der Wohnfläche und der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung bei Lastenzuschuss
    - Ermittlung des Mietwertes für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - Einkommensermittlung und Einkommensschätzung 
    - Vermögensprüfung und Vermögensermittlung
    - Plausibilitätsprüfung
    - Entscheidung in Fällen mit Gesetzeskonkurrenz sowie sonstiger Gründe des Nichtbestehens eines Wohngeldanspruchs, hier insbesondere Überprüfung auf missbräuchliche Inanspruchnahme
    - Entscheidungen über Versagung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht und Bewilligung bei nachgeholter Mitwirkung
    - Festsetzung des Bewilligungszeitraumes unter Beachtung der im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Veränderungen
    - Einholung und Erteilung von Negativbescheinigungen
    - Erstellen des Bescheides
    - fiktive Anspruchsermittlung für andere vorrangige Sozialleistungsträger
  • Rücknahme von Wohngeldbescheiden, insbesondere
    - Prüfung und Feststellung von geänderten Verhältnissen im laufenden Bewilligungszeitraum
    - Entscheidung zum Wegfall bzw. Minderung des Wohngeldanspruches durch Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse
    - Prüfung und Feststellung der Unwirksamkeit von Wohngeldbescheiden
    - Prüfung der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Wohngeldbescheiden
    - Abwägung und Entscheidung zur Aufhebung von Wohngeldbescheiden, ggf. Neuentscheidung über Wohngeldanspruch
    - Feststellen und Verdachtsermittlung zum Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit
  • Prüfung von bearbeiteten Wohngeldvorgängen anderer Sachbearbeiter/innen auf sachliche und rechtliche Richtigkeit (Vier-Augen-Prinzip)
  • Bearbeitung von Widersprüchen, von Rückforderungen zu Unrecht erbrachter Leistungen sowie Anzeige von Ordnungswidrigkeiten

Unsere Erwartungen:
 

  • eine bis zum Besetzungstermin erfolgreich abgeschlossene
    - Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
    - Ausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder
    - vergleichbare dreijährige Berufsausbildung, verbunden mit Erfahrungen im Sozialleistungsrecht
  • Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben
  • hohe Belastbarkeit
  • soziale Kompetenz, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • sichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen sowie geübter Umgang mit Datenbanksoftware
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Unser Angebot:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen.
Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 11. Juni 2023

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.


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